Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer AG kann der Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds gem § 25 IO aufgelöst werden. Dieses kann gem § 78 Abs 2 AktG Ersatz für den ihm dadurch entstandenen Schaden verlangen. Dass der Ersatzanspruch eine Insolvenzforderung darstellt und dass das Vorstandsmitglied keinen Anspruch auf Insolvenz-Entgelt nach dem IESG hat, wird von dem Autor beleuchtet.