Im Rahmen des Salzburger Steuerdialogs 2014 vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass bis zum Ende der Abwicklung nicht getilgte Verbindlichkeiten einer GmbH bei der Ermittlung des steuerlichen Abwicklungs-Endvermögens gem § 19 KStG nicht anzusetzen sind. Der Beitrag unterzieht die Rechtsansicht der Finanzverwaltung einer kritischen Würdigung und kommt im Ergebnis zum gegenteiligen Schluss.