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Zur Bemängelung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/200ZIK 2015, 147 Heft 4 v. 31.8.2015

IO: §§ 102 ff, §§ 121, 122, 259 Abs 2

Bei der Tagsatzung zur Verhandlung über die Schlussrechnung des Masseverwalters - oder vorher durch Schriftsatz - können ua alle am Verfahren teilnehmenden Insolvenzgläubiger und der Schuldner Bemängelungen vorbringen; ihnen steht auch der Rekurs gegen die Genehmigung der Rechnungslegung zu.

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