IO: §§ 102 ff, §§ 121, 122, 259 Abs 2
Bei der Tagsatzung zur Verhandlung über die Schlussrechnung des Masseverwalters - oder vorher durch Schriftsatz - können ua alle am Verfahren teilnehmenden Insolvenzgläubiger und der Schuldner Bemängelungen vorbringen; ihnen steht auch der Rekurs gegen die Genehmigung der Rechnungslegung zu.