Seit der Finanzmarktkrise bildet die Gestaltung eines geeigneten rechtlichen Rahmens für die Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen Gegenstand einer intensiven Diskussion. Der Beitrag beleuchtet die Ausgangssituation zur Zulässigkeit einer Provisionsannahme sowie zum Erfordernis der Provisionsoffenlegung in Österreich. Darauf aufbauend wird ein Überblick über die neu geschaffenen europäischen Rahmenregelungen zur unabhängigen Anlageberatung gegeben und das dt Modell der Honoraranlageberatung auch im Hinblick auf seine Übertragbarkeit auf Österreich erörtert.