Der Beitrag setzt sich mit der Schaffung eines Instruments zur gleichzeitigen Geltendmachung von Ansprüchen mehrerer Anleger auseinander. Der Autor nimmt auch Stellung zu dem vorbereitenden Gutachten (s Oberhammer, VbR 2015/26) zur verfahrensrechtlichen Seite der Problematik der Anlegerschäden.