1. In Vorbereitung sind Regelungen zur Bekämpfung von Sozialbetrug (s 692 BlgNR 25. GP ). Geplant ist ein SozialbetrugsbekämpfungsG (SBBG) gegen die Verletzung aller Pflichten, die der Sicherung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern usw dienen (näher § 2). An Maßnahmen vorgesehen sind Behördenkooperationen (§§ 3 ff) und die bescheidmäßige Feststellung, dass ein Scheinunternehmen vorliegt, samt einer Entgeltmithaftung von deren Auftraggebern (s §§ 8 f). Ergänzend vorgeschlagen werden diverse Änderungen ua im ASVG (auch bei der Auftraggeberhaftung gem § 67a), im BUAG und im IESG.