Der Gläubigerausschuss ist ein unverzichtbares Forum zur umfassenden Diskussion aller wesentlichen Fragen des Insolvenzverfahrens. Der Vertraulichkeit seiner Beratungen kommt daher besondere Bedeutung zu. Das OLG Wien hatte die Frage zu klären, ob der Schuldner berechtigt ist, die Gläubigerausschussprotokolle einzusehen.