Finanzämter melden in Insolvenzverfahren regelmäßig aufgrund von Rückstandsausweisen1 titulierte Abgabenforderungen an. Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, ob und wie lange eine Sicherstellung auf die bestrittene Abgabenforderung erfolgen muss, und beleuchtet die Konsequenzen einer unterlassenen Sicherstellung.