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Absonderungsrecht des Kostengläubigers in der Insolvenz des Rechtsschutzversicherungsnehmers?

AufsätzeDr. Alrun CohenZIK 2015/54ZIK 2015, 48 Heft 2 v. 6.5.2015

Im Rahmen der Haftpflichtversicherung wird der geschädigte Dritte besonders geschützt. Denn fällt der Versicherungsnehmer in Insolvenz, kann der Dritte nach § 157 VersVG abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsforderung verlangen. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, ob diese Schutznorm auch auf die Rechtsschutzversicherung anwendbar ist.

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