Die Autorin gibt in ihrem Beitrag einen Überblick über die mit der EuErbVO verbundenen Veränderungen der Nachlassabwicklung in internationalen Erbsachen. Die VO wird ab 17. 8. 2015 zur Anwendung kommen und die internationale Zuständigkeit zur Nachlassabwicklung - unabhängig von der Belegenheit des Nachlassvermögens - in einem Mitgliedstaat konzentrieren.