In der Praxis stellt das Superädifikat immer häufiger ein Objekt der Kreditbesicherung dar, wobei in der Mehrzahl der Fälle ein Pfandrecht begründet wird. Anders als beim Baurecht ist die Publizität beim Superädifikat in geringerer Weise ausgestaltet, was mit einem Risiko verbunden ist. Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag Fragen in Bezug auf das Pfandrecht am Superädifikat sowie Voraussetzungen für dessen Vorliegen.