Das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014 BGBl I 2014/13) hebt das Mindeststammkapital der GmbH wieder auf 35.000 € an. Eine Abmilderung erfolgt nur für Neugründungen durch die auf zehn Jahre befristete Gründungsprivilegierung. Der Autor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit der neu geschaffenen Rechtslage auseinander.