Ab 1. 1. 2014 gilt in Tschechien ein neues Zivilgesetzbuch, das zahlreiche Änderungen im Bereich des Sachen- bzw Sicherungsrechts mit sich bringt. Zentrale Vorschrift für das Insolvenzverfahren bleibt weiterhin das tschechische Insolvenzgesetz. Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die Behandlung der Hypothek, des Pfandrechts an beweglichen körperlichen Sachen und Rechten, der Sicherungsübereignung, des Eigentumsvorbehalts, des Zurückbehaltungsrechts sowie persönlicher Sicherheiten im Insolvenzverfahren ein.