Da sich der EuGH nunmehr mehrfach zu den Voraussetzungen für ein "insolvenzrechtliches Annexverfahren" geäußert hat, versucht der Autor in seinem Beitrag über die Einzelfälle hinausgehende, allgemeingültige Abgrenzungsformeln zu eruieren und Kriterien herauszuarbeiten, die letztlich für die Qualifizierung entscheidend sind.