Der Beitrag behandelt die richtungsweisende Entscheidung des OGH zu Aufklärungsfehlern bei riskanten Fremdwährungskrediten (8 Ob 66/12g). Dabei vertritt der Autor die Auffassung, dass die Bestimmung des Umfangs der Informationspflicht der Bank zu einschränkend ausgefallen ist.