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Gruber, Rechtsschutzversicherung: Fünf Klauseln der ARB nichtig! ZFR 2013/120, 202:

FachliteraturAufsätzeZIK 2013/257ZIK 2013, 176 Heft 5 v. 31.10.2013

Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der E 7 Ob 201/12b auseinander, bei der im Wege eines Teilurteils in einem Verbandsklageverfahren fünf Klauseln der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung 2010 für nichtig erklärt wurden. Diese sind allerdings auch in den aktuellen Musterbedingungen des Verbandes Österreichischer Versicherungsunternehmen (ARB 2012) weiter enthalten.

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