Im Zentrum des am 1. 7. 2013 in Kraft getretenen Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013 steht die geförderte GmbH-Neugründung, die sich insb in der Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 € äußert. Der Autor gibt in seinem Beitrag einen
Seite 138