Der Autor untersucht in seinem Beitrag Haftungsfragen bei arbeitsteiligem Vertrieb von Vermögensanlagen, wobei die Konstellation, dass nur dem Vermögensberater ein Beratungsfehler vorgeworfen werden kann, im Vordergrund steht. Dabei setzt er sich zugleich kritisch mit der E 4 Ob 129/12t des OGH auseinander.