Da Kantone und Gemeinden in der Schweiz bei Kreditaufnahmen grundsätzlich keine Bindung an bundesrechtliche Vorgaben trifft, ihnen damit diesbezüglich Autonomie zukommt, untersuchen die Autoren die Folgen einer Überschuldung, die daraus resultieren kann, und welche Möglichkeiten eine Insolvenzordnung diesfalls bieten kann. Der Beitrag befasst sich dabei mit der Schweizer Insolvenzordnung für öffentlich-rechtliche Körperschaften.