Seit der Einführung der Immobilienertragsteuer gem § 30a EStG mit dem 1. StabG 2012 (BGBl I 2012/22) war im Insolvenzbereich insb heftig umstritten, ob hinter dieser Abgabe eine Sondermasseforderung oder eine allgemeine Masseforderung steckt. Die Diskussion in der ZIK bildet ein Beispiel für die rechtlichen Auseinandersetzungen (s die Aufsätze von Kanduth-Kristen, ZIK 2012/121, 87; Hämmerle, ZIK 2012/245, 176; Reckenzaun, ZIK 2012/297, 208; Weissel, ZIK 2013/8, 11). Nun hat der Fachsenat für Insolvenzrecht des OGH in seinem Beschluss vom 28. 5. 2013, 8 Ob 141/12m die Immobilienertragsteuer als eine die allgemeine Masse belastende Forderung eingestuft. Damit bestätigt er die Ansicht des RekursG (OLG Graz 3 R 199/12b - s ZIK 2012/292, 201; vgl weiteres OLG Graz 3 R 2/13h ZIK 2013/32, 20).