Der Autor gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungsvorschläge bezüglich der Regelung der internationalen Zuständigkeit. Im Kern bestehen sie in der Aufnahme einer Definition des COMI-Begriffs und der Aufnahme eines Gerichtsstandes für Annexverfahren, der Schaffung eines Verfahrens für die Zuständigkeitsprüfung sowie der Einräumung des Rechts auf Erhebung eines Rechtsbehelfs gegen den Eröffnungsentscheid im Hauptinsolvenzverfahren.