Die Anwendbarkeit der durch das IRÄG 2010 geschaffenen Vertragsauflösungssperre bzw die Unzulässigkeit bestimmter Vertragsklauseln (§§ 25a, 25b IO) auf/in Gesellschaftsverträge/n ist umstritten. Der Autor untersucht, ob absolut vereinbarte GmbH-Aufgriffsrechte diesen Bestimmungen standhalten. Zugleich geht er auf die unterschiedlichen Auswirkungen von auf Basis gesellschaftsvertraglicher Fortsetzungsklauseln und von gem § 141 Abs 1 und 3 UGB gefassten Fortsetzungsbeschlüssen ein.