Der Änderungsentwurf strebt eine Verbesserung der Gläubigerinformation an. Es soll eine Festschreibung der grundlegenden Bedeutung der Gläubigerinformation in ErwGr 21a vorgenommen werden. Zudem sollen die Mitgliedstaaten Insolvenzregister errichten, die wesentliche Informationen in Bezug auf das Insolvenzverfahren enthalten müssen und via Internet gebührenfrei zugänglich sind. Weiters sind Erleichterungen bei internationalen Forderungsanmeldungen geplant.