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Emittenteninsolvenz und Haftung für falsche Anlageberatung

JudikaturZIK 2013/52ZIK 2013, 35 Heft 1 v. 1.3.2013

AGBG: §§ 1295 ff, 1323, 1358

Der Geschädigte kann bei pflichtwidriger Anlageberatung verlangen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn der Anlageberater pflichtgemäß gehandelt, ihn also richtig und vollständig beraten hätte. Er kann den Vertrauensschaden verlangen (8 Ob 123/05d mwN; RIS-Justiz RS0125829).

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