KSchG § 6 Abs 3
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, in der sich die Bank ein Recht darauf vorbehält, vom Kunden "angemessene Sicherheiten innerhalb angemessener Frist zu verlangen", verstößt gegen das Transparenzgebot.
KSchG § 6 Abs 3
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, in der sich die Bank ein Recht darauf vorbehält, vom Kunden "angemessene Sicherheiten innerhalb angemessener Frist zu verlangen", verstößt gegen das Transparenzgebot.