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Sanierungsplan: Treuhänder ist zur Sicherstellung von Forderungen verpflichtet

JudikaturZIK 2012/336ZIK 2012, 232 Heft 6 v. 27.12.2012

IO §§ 61, 84, 87, 102 ff, 150 Abs 4, §§ 156a, 157b, 157g, 171, 172

Der Treuhänder ist bei einem auf Liquidation gerichteten Sanierungsplan für die Geltendmachung des Quotenanspruchs durch eine Gläubigerin passiv legitimiert, auch wenn die Forderung im Sanierungsverfahren nur vom Schuldner bestritten wurde.

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