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Trenker, Externe Anlageberater/-vermittler als Verhandlungs- und Erfüllungsgehilfen der ausführenden Bank? Zak 2012/692, 363:

Aufsatzübersicht OktoberNovember 2012ZIK 2012/324ZIK 2012, 224 Heft 6 v. 27.12.2012

Selbstständige Anlageberater und -vermittler bedürfen der Mitwirkung von Banken, die sich zur Ausführung der Depotführung gegenüber den Kunden verpflichten. Der Autor setzt sich dabei mit der Frage auseinander, inwieweit der selbstständige Berater, der den Anleger unzureichend oder fehlerhaft beraten hat, der ausführenden Bank irrtums- und schadenersatzrechtlich zurechenbar ist.

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