Der Beitrag geht der Frage nach, ob ein Anlageberater, dem beim Erstkauf eines Wertpapiers eine fehlerhafte Beratung unterlaufen ist, auch für weitere vom Anleger selbstständig vorgenommene Nachkäufe desselben Wertpapiers haftet. Aus der E 10 Ob 9/12i leitet der Autor ab, dass eine solche Haftung des Anlageberaters regelmäßig nicht gegeben sein wird.