Art 14 der Rom I-VO enthält keine Regelung, die sich ausdrücklich mit der Drittwirkung von Zessionen beschäftigt. Die Autoren wollen in ihrem Beitrag daher eruieren, ob es einer zusätzlichen Kollisionsnorm für Drittwirkungen von Forderungsabtretungen bedarf, und bejahendenfalls, wie eine entsprechende Norm ausgestaltet sein sollte.