Der Autor setzt sich mit der E 3 Ob 14/12y auseinander, nach der bei behauptetem Anlagebetrug durch deliktisches Verhalten eines ausländischen Schädigers ein geschädigter inländischer Anleger den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gem Art 5 Z 3 LGVÜ bzw EuGVVO in Österreich in Anspruch nehmen kann.