Das Verhältnis zwischen materiellrechtlichen und prozessualen Kostenerstattungsansprüchen zählt mittlerweile zu den Dauerbrennern an der Schnittstelle von Zivilrecht und Prozessrecht. Erstaunlich wenig Beachtung findet dabei die Frage, ob die insolvenzrechtliche Beschränkung des Kostenersatzes auf materiellrechtliche Anspruchsgrundlagen ausstrahlt. Der vorliegende Beitrag wirft einen ersten Blick auf diese neue Facette der Diskussion über materiellrechtliche Kostenerstattungsansprüche.