Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit (ZU) spielt in einer Vielzahl von Gesetzen und Verfahrensarten eine maßgebliche Rolle, er ist tatbestandliche Voraussetzung für die Ableitung mitunter gravierender Rechtsfolgen. Deshalb ist es im Sinne der Rechtsunterworfenen, eine eindeutige und möglichst einfache Bestimmung dieses Begriffs zu ermöglichen.