In der Diskussion, ob die neue Immo-ESt als Sondermasseforderung einzustufen ist oder die allgemeine Insolvenzmasse belastet, liegen bereits Stellungnahmen aus insolvenzsteuerrechtlicher Sicht und aus der Sicht der Kreditwirtschaft vor.1 Nun meldet sich der Verfasser zu diesem Thema aus dem Blickwinkel des Insolvenzverwalters, des Schuldners und der sonstigen Beteiligten zu Wort. Dabei gilt den Folgen dieser Einordnung besonderes Augenmerk.