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Verwertung mehrerer Sondermassen und Berechnung der besonderen Entlohnung

JudikaturZIK 2012/269ZIK 2012, 190 Heft 5 v. 31.10.2012

KO idF vor 1. 7. 2010 § 82c Z 1, § 82d

Dem Masseverwalter gebührt für die besondere Verwaltung, Verwertung und Verteilung einer Sondermasse eine besondere Entlohnung. Diese vermindert sich, soweit dies unter Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände geboten ist, insb im Hinblick auf die Einfachheit des Verfahrens.

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