vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwertung eines Jagdpachtrechts im Konkurs

JudikaturZIK 2012/270ZIK 2012, 190 Heft 5 v. 31.10.2012

IO §§ 83, 84, 114, 117

ABGB §§ 298, 383

Das Jagdrecht als ausschließliche Befugnis, jagdbare Tiere zu hegen, zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen, steht dem Grundeigentümer als Ausfluss seines Eigentumsrechts zu. Ein selbstständiges dingliches Recht kann nach den landesgesetzlichen Jagdgesetzen nicht mehr begründet werden. Nach ihnen kann die Jagdausübung ua in Form der Eigenjagd, der Verpachtung, der Vergabe von Abschussrechten usw erfolgen. Bei der Verpachtung hat der Pächter das obligatorische Recht zur Jagdausübung und das Aneignungsrecht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte