Der Beitrag setzt sich mit dem Referentenentwurf über die Reform des dt Verbraucherinsolvenzverfahrens auseinander, wobei die Verkürzung der Dauer bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung sowie die Reform des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens vom Autor begrüßt, die Übertragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf den Rechtspfleger und die Ausnahme von Unterhaltsschulden aus der Restschuldbefreiung kritisiert wird.