Die Autoren untersuchen, unter welchen Voraussetzungen in Österreich, der Schweiz und Tschechien ein Neustart für zahlungsunfähige natürliche Personen möglich ist, und zeigen trotz geografischer Nähe zT enorme Unterschiede auf: Während in der Schweiz ein reines Stundungsverfahren vorgesehen ist, kann in Österreich und Tschechien unter verschiedenen Voraussetzungen Restschuldbefreiung erteilt werden.