vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen und gesicherte Ansprüche

JudikaturZIK 2012/40ZIK 2012, 27 Heft 1 v. 24.2.2012

IO §§ 48, 51

BPG §§ 1, 11

Das BPG regelt nur die Sicherung von Leistungen und Anwartschaften aus Zusagen zur die gesetzliche Pensionsversicherung ergänzenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (Leistungszusagen), die einem Arbeitnehmer im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gemacht werden. Nur für diese Ansprüche besteht bei Insolvenz des Arbeitgebers das gesetzlich vorgesehene Absonderungsrecht. Das BPG gilt nicht für eigene Pensionsansprüche von Vorstandsmitgliedern und nach ihrem Tod nicht für weiterbestehende Pensionsansprüche von Hinterbliebenen. Eine Hinterbliebenenvorsorge hat keine eigene Rechtsgrundlage. Sie wird weiters

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte