Nach WAG 2007 haben Anlageberater die Pflicht, Erhebungen über die Grundlagen der Veranlagung vorzunehmen und festzustellen, was der Anleger konkret wünscht. Anlegerprofilen, die ua die Risikobereitschaft eines Anlegers enthalten, kommt aufgrund ihrer Zeitnähe zur Investitionsentscheidung erhebliche Bedeutung zu. Die Frage der rechtlichen Relevanz von Angaben in Anlegerprofilen stellte sich dem OGH in zwei Fällen, in denen über einen Irrtum über das mit der Vermögensveranlagung verbundene Risiko zu entscheiden war.