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Wallisch , Der Anleger und sein Profil, wbl 2011, 577:

FachliteraturAufsätzeZIK 2011/310ZIK 2011, 223 Heft 6 v. 29.12.2011

Nach WAG 2007 haben Anlageberater die Pflicht, Erhebungen über die Grundlagen der Veranlagung vorzunehmen und festzustellen, was der Anleger konkret wünscht. Anlegerprofilen, die ua die Risikobereitschaft eines Anlegers enthalten, kommt aufgrund ihrer Zeitnähe zur Investitionsentscheidung erhebliche Bedeutung zu. Die Frage der rechtlichen Relevanz von Angaben in Anlegerprofilen stellte sich dem OGH in zwei Fällen, in denen über einen Irrtum über das mit der Vermögensveranlagung verbundene Risiko zu entscheiden war.

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