Der Autor berichtet über die gegenwärtig geltenden Regelungen des Pfandverfalls im dt BGB und dem Code civil. In der Folge wird der Ursprung des Verbots der lex commissoria bis zur Gesetzgebung Kaiser Konstantins und dessen spätere Aufnahme in das Corpus iuris civilis zurückverfolgt und dessen Auslegung im Wandel der Zeit umfassend beschrieben.