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Präsenzdienst hemmt Frist zur Geltendmachung von Entgeltansprüchen

JudikaturZIK 2011/280ZIK 2011, 195 Heft 5 v. 28.10.2011

IESG § 3a Abs 1

APSG § 6

Die Bestimmungen des APSG dienen dem Schutz der arbeitsrechtlichen Situation ua von Präsenzdienern, deren Arbeitsverhältnis durch die Einberufung unberührt bleiben soll (SZ 72/36). Auch die Fortlaufhemmung von Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, die auf Gesetz, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder Einzelvertrag beruhen, dient diesem Schutzzweck. Diese Fortlaufhemmung hat auch im Anwendungsbereich des IESG zu gelten.

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