KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 119, 157 ff, 171
ZPO §§ 514 ff
Im Konkursverfahren ist jeder zum Rekurs legitimiert, der in seinem Recht verletzt wird. Da ein bloß wirtschaftliches Interesse nicht genügt, kommt einzelnen Konkursgläubigern im Verwertungsverfahren kein Rekursrecht gegen Beschlüsse des KonkursG zu (RIS-Justiz RS0114471, RS0102114).