KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 99 ff
EGZPO Art XLII Abs 1
Bei Einkommensverschleierung durch den Schuldner kann der Masseverwalter mit Stufenklage gegen dessen Geschäftsherrn vorgehen, ohne dass er gehalten wäre, zuvor die Auskunftspflicht des Schuldners im Insolvenzverfahren durchzusetzen.