KO idF vor 1. 7. 2010 § 21
GMV: Art 1 Abs 2, Art 17 Abs 3
Ein Lizenzvertrag zur Nutzung von Markenrechten fällt als Dauerschuldverhältnis unter § 21 KO (4 Ob 135/09w MR 2010, 89 [Walter]) und kann durch Rücktritt des Masseverwalters beendet werden.
KO idF vor 1. 7. 2010 § 21
GMV: Art 1 Abs 2, Art 17 Abs 3
Ein Lizenzvertrag zur Nutzung von Markenrechten fällt als Dauerschuldverhältnis unter § 21 KO (4 Ob 135/09w MR 2010, 89 [Walter]) und kann durch Rücktritt des Masseverwalters beendet werden.