Aufsätze
- Konecny, Masseunzulänglichkeit und Leistungsklagen von Altmassegläubigern
- Trettnak, Welser, Ausgewählte Praxisfragen des Käufers beim Unternehmenskauf in der Krise
- Weissel, Anfechtung der Unterlassung eines Kreditabrufs?
- Abel, Kopfstimme(n) des Teilschuldverschreibungskurators im Insolvenzverfahren
- Höller, Das Stimmrecht des Kurators der Anleihegläubiger in der Sanierungsplantagsatzung
- Zotter, Insolvenzstatistik 1. Halbjahr 2011 für Österreich
Fachliteratur
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- Bücher
- Konecny, Staateninsolvenz. Hrsg von Georg E. Kodek/August Reinisch. Bank Verlag, Wien2011. 208 Seiten, broschiert, 39 €.
- Konecny, Konzernrecht. Von Christian Knauder/Thomas Ruhm/Katja Sima. 2., aktualisierte Auflage. Verlag Lexis-Nexis, Wien2011. XV, 152 Seiten, broschiert, 22 €.
- Konecny, Insolvenzordnung. Kommentar, herausgegeben von Wilhelm Uhlenbruck/Heribert Hirte/Heinz Vallender. 13., völlig neu bearbeitete Auflage. Verlag Franz Vahlen, München2010. XLVII, 3.296 Seiten, gebunden, 248 €.
- Konecny, Sanierung, Insolvenz, Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare. Festschrift für Hans Gerhard Ganter. Herausgegeben von Christian Berger/Godehard Kayser/Klaus Pannen. Verlag C. H. Beck, München 2010. XIX, 608 Seiten, gebunden, 98 €.
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- Aufsätze
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- »Insolvenzrecht
- Ahrens, Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zur Reform der Verbraucherinsolvenz, NZI 2011, 425:
- Braun/Heinrich, Auf dem Weg zu einer (neuen) Insolvenzplankultur in Deutschland, NZI 2011, 505:
- Holzer, "Geeignete Stellen" im Verbraucherinsolvenzverfahren und Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union, ZVI 2011, 237:
- Mankowski, Der ordre public im europäischen und im deutschen Internationalen Insolvenzrecht, KTS 2011, 185:
- Röper/Zimmermann, Schemes of Arrangement als Mittel zur Restrukturierung, RdW 2011/333, 332:
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- »Kreditschutz
- Arneitz, Das Europäische Mahnverfahren, AnwBl 2011, 314:
- Frizberg, Verbesserung der Zahlungsmoral versus Vertragsfreiheit, ÖJZ 2011/67, 629:
- Graf, OGH verteidigt Prospekthaftung, ecolex 2011, 599:
- Graf, Was ist der Schaden des geschädigten Anlegers? ecolex 2011, 391:
- Leupold/Ramharter, Die Verletzung der Pflicht zur Warnung vor mangelnder Kreditwürdigkeit nach dem Verbraucherkreditgesetz, ÖBA 2011, 469:
Judikatur
- Schadenersatzpflicht des Ehegatten bei Vereitelung des Verkaufs der Ehewohnung durch den Masseverwalter
- Gesellschaftskonkurs, Prozess über Gesellschaftsanteile und einstweilige Verfügung
- Prozessfortsetzung im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
- Bei Eröffnung anhängiger Aktivprozess und Verjährung(sunterbrechung)
- Identität zwischen Klagen aus Absonderungsrecht und Konkursforderung
- Forderungsart bei einem Anspruch auf Barkaution laut Mietvertrag
- Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung an Leasinggeber
- Anfechtungsklage und Entscheidungswertberechnung
- Keine Beteiligungsrechte des Legatars im Verlassenschaftskonkurs
- Bei Masseunzulänglichkeit sind Altmasseforderungen mit Leistungsklage geltend zu machen
- Absonderungsrecht umfasst auch Zinsen ab Verfahrenseröffnung
- Angeblich missbräuchlicher Konkursantrag eines Rechtsanwalts und Haftung
- Beachtlichkeit eines eherechtlichen Aufteilungsanspruchs nach Zahlungsplan
- Masseunzulänglichkeit, Prozessführung und Kostenhaftung des Masseverwalters
- Entlohnung und unkooperativer bzw obstruktiver Schuldner/Barauslagen
- Zur Forderungsanmeldung nach erfolgreicher Anfechtung
- Kein Prüfungsprozess nach Anerkennung der Konkursforderung
- Zur (Un-)Bekämpfbarkeit des Beschlusses über einen Abhilfeantrag des Massegläubigers
- Das Anhörungsrecht ist schon im Kostenbestimmungsverfahren erster Instanz einzuräumen
- Zahlungsplan und Verwertung
- Wirkungen eines Ausgleichs im Zivilprozess
- Eine ausländische Restschuldbefreiung ist im laufenden Exekutionsverfahren mit Oppositionsklage geltend zu machen
- Begrenzung des Insolvenz-Entgelts für Umsatzprovisionen
- Einseitige Weisung bei mehrseitiger Treuhandschaft unbeachtlich
- Zur Haftung des Anlageberaters wegen Verletzung der Aufklärungspflichten
- Fehlerhafte Anlageberatung und Haftungsumfang
- Keine Differenzhaftung der Gesellschafter bei nomineller Kapitalerhöhung