vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Delegierung von Konkursverfahren

JudikaturZIK 2010/288ZIK 2010, 188 Heft 5 v. 5.11.2010

KO idF vor 1. 7. 2010 § 63

JN § 31

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit kann auch eine Konkurssache an ein anderes als das zuständige G überwiesen werden. Bei weit fortgeschrittenen Konkursverfahren ist eine Delegierung jedoch grundsätzlich nicht zweckmäßig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte