Besprechung der E 6 Ob 214/09b, in welcher der OGH ausspricht, dass für Sozialansprüche ausschließlich das Gesellschaftsvermögen hafte. Der Autor gibt abschließend einige Praxishinweise.
Besprechung der E 6 Ob 214/09b, in welcher der OGH ausspricht, dass für Sozialansprüche ausschließlich das Gesellschaftsvermögen hafte. Der Autor gibt abschließend einige Praxishinweise.