Die Rechtsfigur der verdeckten Sachlage führt bei Insolvenz der Gesellschaft häufig dazu, dass die Einlage nochmals in bar geleistet werden muss. Der Beitrag geht auf die Rechtslage in Deutschland ein und fordert, dass diese für den österr Gesetzgeber ein Vorbild sein sollte, eine zweckmäßige Neuregelung vorzunehmen.