Seit 1. 7. 2010 gilt die durch das IRÄG 2010 geschaffene Insolvenzordnung. Sie soll die Sanierung bei Unternehmerinsolvenz erleichtern. Ua trat deshalb an die Stelle des praktisch bedeutungslos gewordenen Ausgleichsverfahrens ein rasches Sanierungsverfahren. Um dieses für die Schuldner reizvoll zu machen, besteht dort die Möglichkeit der Eigenverwaltung seines Vermögens.