1. Das Insolvenzrechtsänderungs-BegleitG (IRÄG-BG) wurde im BGBl I 2010/58 kundgemacht. Es bringt in 65 Artikeln Anpassungen an das mit dem IRÄG 2010 erneuerte Insolvenzrecht. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Arbeit und Soziales, Finanzen und "Justiz" (das erfasst insb Zivilrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht, Zivilverfahrensrecht sowie Berufsrecht). Die neuen Bestimmungen sind im Wesentlichen mit 1. 8. 2010 in Kraft getreten.